Fast immer, wenn größere Teile eines Zahnes oder aber der ganze Zahn verlorengegangen sind, wird ein Zahnersatz notwendig. Dabei unterscheiden wir zwischen herausnehmbaren Zahnersatz, der sogenannten Prothese, und festsitzenden Zahnersatz, z.B. Teilkronen, Kronen oder Brücken. In vielen Fällen kann die Verankerung von Zahnersatz auf Implantaten sehr sinnvoll sein.
Zahnersatz ist immer individuell, oft gibt es mehrere Behandlungsalternativen und die Zahl der dafür in Frage kommenden Materialien ist mittlerweile sehr vielfältig. Vor der Anfertigung von Zahnersatz muß deshalb immer eine umfassende Aufklärung und Beratung des Patienten durch den Zahnarzt stehen, die nicht nur die Art des in Frage kommenden Zahnersatzes, sondern auch die auf den Patienten zukommenden Kosten und Fragen der Gewährleistung umfasst.
Seit 2005 zahlen die geseztlichen Krankenkassen für den Zahnersatz befundbezogene Festzuschüsse. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Regelversorgung. Im Allgemeinen die Lösung, die nach Kassenrichtlinien als ausreichend, wirtschaftlich und zweckmässig angesehen wird. Wählt der Patient darüberhinaus eine ästhetische oder komfortable Lösung, erhält er in jedem Fall einen Festzuschuss der sich weiterhin durch regelmässigen Besuch (Bonusheft) erhöhen kann. Durch das neue System haben Sie mehr Wahlfreiheit als bisher.